Zuzahlungsbefreiung für Medikamente


Antrag bis Dezember einreichen
Zuzahlungsbefreiung für Medikamente

Für jedes verschreibungspflichtige Medikament zahlt der Patient in der Apotheke eine Zuzahlung. In manchen Fällen ist es möglich, sich von diesen Zahlungen befreien zu lassen. Der Antrag dafür wird immer für das kommende Jahr gestellt werden, für 2014 endet die Frist Ende Dezember.

Zuzahlungen zu Medikamenten

Die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente übernimmt die Krankenkasse. Allerdings wird für jedes verschriebene Arzneimittel eine Zuzahlung in der Apotheke fällig. Diese beläuft sich auf zehn Prozent des Arzneimittelpreises und beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Um wirtschaftliche Härte zu vermeiden, hat der Gesetzgeber für Medikamente eine Belastungsobergrenze eingeführt: Die Summe aller Zuzahlungen in einem Jahr darf zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei nur einem Prozent.

Befreiung bei Krankenkasse rechtzeitig beantragen

Versicherte, bei denen dieser Wert überstiegen ist, können bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Wird diese genehmigt, zahlt der Patient den errechneten Eigenbetrag am Anfang des Jahres und muss dann in der Apotheke nichts mehr zuzahlen. Der Antrag für das Jahr 2014 sollte bis Ende Dezember bei der Krankenkasse eingehen. Jede Befreiung gilt immer nur für ein Jahr. Wer bereits eine besitzt, muss diese erneuern lassen.

Wir sind zertifiziert

Unsere starken Partner


News

K2 gegen Wadenkrämpfe

Frau liegt im Pyjama mit verkrampften nackten Füßen im Bett.

Anzahl und Intensität reduziert

Nächtliche Wadenkrämpfe sind schmerzhaft und können die Nachtruhe erheblich stören. Womöglich lassen sich die Beschwerden mit Vitamin K2 lindern.   mehr

Schlaganfall sofort erkennen
Monitor im Krankenhaus. Bei einem Schlaganfall tut sschnellstmögliche Behandlung Not.

Lächeln, sprechen, Arme hoch

Bei einem Schlaganfall muss sofort der Notdienst gerufen werden, um das Gehirn der Betroffenen vor schlimmen Folgen zu bewahren. Doch wie erkennt man als Laie überhaupt solch einen Notfall?   mehr

Asthma durch Katzenkontakt?
Asthma durch Katzenkontakt?

Einfluss durch Tierhaare

Asthma kann durch Allergene wie Pollen ausgelöst werden. Doch wie ist es mit Katzenhaaren?   mehr

Wie sinnvoll ist der Cortisol-Detox?
Wie sinnvoll ist der Cortisol-Detox?

Müde, zu dick und unkonzentriert

Müdigkeit, Gewichtszunahme und Konzentrationsprobleme – etliche Influencer*innen behaupten in den sozialen Medien, dass daran ein „zu hoher Cortisolspiegel“ schuld ist. Empfohlen wird dann meist eine Cortisol-Entgiftung. Das ist allerdings nicht nur medizinisch sinnlos. Manche der propagierten Methoden können sogar gefährlich werden.   mehr

Vitamin-K-Prophylaxe für Babys
Vitamin-K-Prophylaxe für Babys

Verzicht bedeutet Gefahr

Die Vitamin-K-Gabe nach der Geburt schützt Babys vor Gehirnblutungen. Wie wichtig diese Prophylaxe ist, unterstreicht eine schwedische Untersuchung.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Alte Stadt-Apotheke OHG
Inhaber Carsten Albrecht, Thomas Schröder
Telefon 03765/1 21 36
Fax 03765/38 68 37
E-Mail info@stadtapotheke-reichenbach.de