Erkältungssymptome gezielt behandeln


Kombipräparate nicht zu empfehlen
Erkältungssymptome gezielt behandeln

Husten, Schnupfen, Halsschmerzen: Wer die typischen Erkältungssymptome in den Griff bekommen möchte, sollte lieber auf eine gezielte Behandlung statt auf Kombinationspräparate setzen. Das raten Apotheker.

Wen ein grippaler Infekt erwischt, der leidet meist an einer ganzen Reihe von Symptomen. Verlockend erscheint es da, mit einem Kombinationspräparat möglichst viele Beschwerden auf einmal in den Griff zu bekommen. So enthalten manche Arzneimittel gleich sechs Wirkstoffe. Apotheker raten hingegen zu einer gezielten Behandlung der einzelnen Symptome. Indem nur die tatsächlich bestehenden Beschwerden therapiert werden, lässt sich nämlich das Risiko von Neben- und Wechselwirkungen reduzieren.

Spray, Saft, Pastillen – für jedes Symptom die passende Arzneiform

Je nach konkreten Beschwerden eignen sich unterschiedliche Arzneiformen zur Behandlung einer Erkältung:

  • Bei einer verstopften Nase versprechen abschwellende Nasensprays schnelle Linderung. Zugleich mindern sie das Risiko einer Ohrenentzündung.
  • Hält der Husten nachts vom Schlafen ab, kann ein hustenstillender Saft den Reiz unterdrücken. Tagsüber empfiehlt sich stattdessen ein schleimlösender Saft.
  • Bei Halsschmerzen helfen Lutschpastillen oder Rachensprays weiter.
  • Kommt es zu Fieber, stehen Säfte, (Brause-)Tabletten und Zäpfchen zur Auswahl.

Rücksprache mit Arzt oder Apotheker halten

Werden mehrere Arzneimittel eingenommen, sollten Patienten Rücksprache halten mit ihrem Arzt oder Apotheker, um Wechselwirkungen auszuschließen. So vertragen sich etwa fiebersenkende Medikamente häufig nicht mit Gerinnungshemmern. Am besten kommt es gar nicht erst zu einer Ansteckung: häufiges und gründliches Händewaschen, Vermeiden von Keimherden (z. B. Haltegriffe in Bus und Bahn) sowie ein gesunder Lebensstil halten die meisten Erreger in Schach.

Eine kritische Übersicht zu Kombinationspräparaten findet sie online bei der Deutschen Apotheker Zeitung.

Quelle: Landesapothekerkammer Hessen

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